In der unseres behinderten Kindes hat mir heute eine Erzieherin ein vorgelegt, das sie von der befreit. Außerdem hat sie mir erzählt, sie ließe sich nicht .

Unser Kind kann sich nicht schützen, kann keine Maske tragen und es gibt auch noch keine für Kinder.

Wie soll ich damit umgehen?

Ich habe meine Bedenken beim Gesundheitsamt geschildert und die haben nach mehrfacher, interner Rücksprache mit dem Ordnungsamt mitleidig begründet, warum sie nichts tun können.

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Ich denke ich habe dazu jetzt meine Meinung gefunden:

Wir haben das Recht uns gegen eine Impfung zu entscheiden (und vielleicht ist das auch gut so). Wir haben auch das Recht uns ärztlich attestieren zu lassen, dass wir keinen Mund-/Naseschutz tragen können.

Wir haben auch das Recht unsere Gesundheit und die unserer Kinder zu schützen.

Die einzige Lösung (abgesehen vom Wechsel der ) ist für mich, dass man den Träger in die Pflicht nimmt, beide Bedürfnisse zu erfüllen:

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Seine Mitarbeiterinne und Mitarbeiter, die nicht geimpft werden können oder wollen können Kinder, die nicht geimpft werden können und sich auch anders nicht schützen können, nicht betreuen. Sie müssen anders eingesetz werden.

Wird das Problem so gelöst, kommt der Träger seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten nach, die er - sind sie mangels Impfung schutzlos - vor einer Infektion durch die Kinder schützen muss.

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Vielleicht ergibt sich dieses Vorgehen bereits aus bestehenden Regelungen?

An meiner Arbeitsstelle wurde jedenfalls ein solches Vorgehen bei der Erbringung unsere Dienstleistungen schon angedeutet.

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@reinhard

Ich habe mit dem Träger noch gar nicht gesprochen.

Ich finde die Situation sehr schwierig: Einerseits ist es jeder Person Recht zu entscheiden sich impfen zu lassen. Andererseits haben die Kinder keine Möglichkeit sich zu schützen.

Das zusätzlich offensive Vorzeigen eines Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht befördert meine Sorge, dass da eine direkte Kontaktperson unserer Tochter auch ansonsten eine Infektion für kein großes Risiko hält.

@reinhard

Die Kitaleitung geht am in zwei Wochen in Rente und wir wissen noch nichts zur Nachfolge.

Der Träger (Diakonisches Werk) hat gerade seinen Chef beurlaubt und der Posten ist kommissarische besetzt.

Ich habe eine gewisse Tendenz beim Träger nachzufragen. Aber ist hier nicht die Politik gefordert klare Regeln zu schaffen?

Für unsere Kinder dürfen wir (wie ich finde mit Recht) nicht einfach sagen: "Nö, Masernimfpung finde ich doof…".

Ich sehe da Parallelen.

@chrichri ich sehe die Dilemmata und wüsste als Ausweg nur:
Kann das Kind die Gruppe in der Kita wechseln? Sollte es in eine andere Kita wechseln? Beides wäre eine Umstellung, verbunden mit Verlust an sozialer Stabilität.

Politisch eine Impfpflicht für Beschäftigte durchzusetzen ist nicht einfach. Bringt eurem Kind nichts, weil es bis dahin schon nicht mehr dort sein dürfte.

@reinhard

Die Arbeitskräfte in der Kita wechseln zwischen den Gruppen (wieder). Es gibt bis 08:30 Frühgruppen, in die die Kinder mehrere Gruppen gehen.

Die Kita wechseln kommt nicht in Frage. Im laufenden Kita Jahr einen Integrationsplatz zu bekommen ist nicht möglich.

Eine Impfpflicht würde ich zwar befürworten (falls es mit mehr & besserer Bildung nicht klappt), dauert aber zu lange.

Ich denke, ich werde mit dem Träger sprechen.

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