In der #Kita unseres behinderten Kindes hat mir heute eine Erzieherin ein #Attest vorgelegt, das sie von der #Maskenpfilcht befreit. Außerdem hat sie mir erzählt, sie ließe sich nicht #impfen.
Unser Kind kann sich nicht schützen, kann keine Maske tragen und es gibt auch noch keine #Impfung für Kinder.
Wie soll ich damit umgehen?
Seine Mitarbeiterinne und Mitarbeiter, die nicht geimpft werden können oder wollen können Kinder, die nicht geimpft werden können und sich auch anders nicht schützen können, nicht betreuen. Sie müssen anders eingesetz werden.
Wird das Problem so gelöst, kommt der Träger seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten nach, die er - sind sie mangels Impfung schutzlos - vor einer Infektion durch die Kinder schützen muss.
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Vielleicht ergibt sich dieses Vorgehen bereits aus bestehenden Regelungen?
An meiner Arbeitsstelle wurde jedenfalls ein solches Vorgehen bei der Erbringung unsere Dienstleistungen schon angedeutet.