In der unseres behinderten Kindes hat mir heute eine Erzieherin ein vorgelegt, das sie von der befreit. Außerdem hat sie mir erzählt, sie ließe sich nicht .

Unser Kind kann sich nicht schützen, kann keine Maske tragen und es gibt auch noch keine für Kinder.

Wie soll ich damit umgehen?

Ich denke ich habe dazu jetzt meine Meinung gefunden:

Wir haben das Recht uns gegen eine Impfung zu entscheiden (und vielleicht ist das auch gut so). Wir haben auch das Recht uns ärztlich attestieren zu lassen, dass wir keinen Mund-/Naseschutz tragen können.

Wir haben auch das Recht unsere Gesundheit und die unserer Kinder zu schützen.

Die einzige Lösung (abgesehen vom Wechsel der ) ist für mich, dass man den Träger in die Pflicht nimmt, beide Bedürfnisse zu erfüllen:

Seine Mitarbeiterinne und Mitarbeiter, die nicht geimpft werden können oder wollen können Kinder, die nicht geimpft werden können und sich auch anders nicht schützen können, nicht betreuen. Sie müssen anders eingesetz werden.

Wird das Problem so gelöst, kommt der Träger seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten nach, die er - sind sie mangels Impfung schutzlos - vor einer Infektion durch die Kinder schützen muss.

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Vielleicht ergibt sich dieses Vorgehen bereits aus bestehenden Regelungen?

An meiner Arbeitsstelle wurde jedenfalls ein solches Vorgehen bei der Erbringung unsere Dienstleistungen schon angedeutet.

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