"die gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme [...] als erlaubt gelten."
Ähm bitte was?
Der HDB meint, jede Videokonferenzsoftware ist an Schulen erlaubt um ein lebenswichtiges Interesse zu schützen und da sie im öffentlichen Interesse liegt...
Die MS-Telemetrie erscheint mir nicht lebenswichtig und im öffentlichen Interesse ist sie niemals...
Ist dann jetzt am Ende sogar #zoom an Schulen erlaubt oder wie?
#RealerIrsinn
https://datenschutz.hessen.de/videokonferenzsysteme-schulen