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"die gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme [...] als erlaubt gelten."
Ähm bitte was?
Der HDB meint, jede Videokonferenzsoftware ist an Schulen erlaubt um ein lebenswichtiges Interesse zu schützen und da sie im öffentlichen Interesse liegt...

Die MS-Telemetrie erscheint mir nicht lebenswichtig und im öffentlichen Interesse ist sie niemals...

Ist dann jetzt am Ende sogar an Schulen erlaubt oder wie?


datenschutz.hessen.de/videokon

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