Ich glaubs nicht: Der Datenschutzbeauftragte meiner Schule, den ich um einen Gesprächstermin gebeten habe, antwortet mir einfach, dass er nicht mit mir reden möchte bezüglich der Datenweitergabe an #microsoft
@rufposten
Vielen Dank! Das kann sicher helfen! Der DB der Schule hat das Gespräch ja ohne Nennung von Gründen abgelehnt. Er wusste noch nicht einmal worum es genau geht. Ist dieser nicht nach Art. 38, Abs. 4 DSGVO verpflichtet meine Fragen zu beantworten (solange es keine exzessiven Anfragen sind)?
@upgradetofreedom Hier ein absolut eindeutiges Statement. Vergiss nicht eine Frist zu stellen 🙂
@upgradetofreedom Ja, klingt schon so, wobei ich auch nicht mehr zur Auslegung dieser Pflicht weiß. Aber das ist eh mühsam, sich um dieses Nichtstun zu kümmern. Er kann dir auch zuhören und dann nichts machen. Deshalb würde ich einfach achselzuckend reagieren: "Ok, dann geh ich gleich zur Datenschutzbehörde."