…
Meine Zustimmung scheint nicht notwendig zu sein. Verwiesen wird auf Art. 6 Abs. 1 der #DSGVO.
Die ungefragte Weitergabe meiner Zahlungsdaten wird mit lit. b) gerechtfertigt. Erforderlich erscheint mir die Weitergabe nicht, könnte #DHL doch die #Zahlung selbst abwickeln.
Die Weitergabe an eine Auskunftei wird mit lit. f) gerechtfertigt. Durch die fehlerhafte Information der #Auskunftei sehe ich meine #Interesse eine Paketmarke zu kaufen eingeschränkt.
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html
…
"Daten sind das Kapital jeder Auskunftei. Unser Datenpool besteht aus über 20 Millionen überschneidungsfreien Adressen. Darunter sind über 5 Millionen Negativmerkmale. Diese haben wir aus Zahlungserfahrungen mit unserem eigenen Inkassomanagement generiert. Zusätzlich verfügen wir über Partnerschaften und Premium-Partnerschaften mit allen relevanten Auskunfteien. So können Sie optimal dabei unterstützen, Zahlungsausfälle zu vermeiden"
…
Heißt das jetzt, dass DHL mit Unzer meine Daten teilt und Unzer teilt dann meine Daten mit ihren Premium Partnern, also allen relevanten Auskunfteien?
Bei DHL heißt es zu Externen Dienstleister:
"Sie sind gemäß Art. 28 DSGVO vertraglich u.a. zur strikten Geheimhaltung verpflichtet. In diesen Fällen ist die DHL Paket GmbH oder Deutsche Post AG oder DHL Express Germany GmbH oder der DHL 2-Mann-Handling GmbH weiterhin verantwortlich für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten."
…
Ich erfahre in den Datenschutzbestimmungen auch, dass die Zahlung von Unzer E-Com GmbH abgewickelt wird.
Bei Unzer kann ich mich zu Ihren Leistungen informieren und finde
"Risiken managen – Zahlungsausfälle minimieren
Intelligentes Risikomanagement mit Augenmaß: Mit Auskunftei, Bonitätsprüfung und Scoring unterstützen wir Sie dabei, Zahlungsausfälle zu vermeiden – ohne wertvolle Umsatzpotentiale einzubüßen."
…
https://www.unzer.com/de/risikomanagement/