Anfrage an unser #Einwohnermeldeamt wg. "fristgerechte Anmeldung #AuPair"
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut BMG §17 Abs.1 ist unser Au-Pair verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Darüberhinaus benötigen wir für die Eröffnung eines Kontos für unser Au-Pair eine #Meldebestätigung.
In Ihrer Terminvergabe ist der früheste freie Termin derzeit Mitte August.
Wir können so die #Frist für die Anmeldung nicht einhalten.
[…]
Antwort vom Einwohnermeldeamt:
"Sehr geehrte Fam. xyz,
die zwei Wochenfrist ist seit Beginn der Pandemie ausgesetzt.
Andere Termine kann ich leider nicht vergeben.
Bitte buchen Sie sich einen verfügbaren Termin für Ihr Anliegen.
Mit freundlichen Gruß
Ihr Meldeamt Team"
[…]
Wenn wir als Gastfamilie das Taschengeld für unser AuPair von der Steuer absetzen möchten, müssen wir es auf sein Konto überweisen, das er erst nach Verlängerung seines Visums und/oder Erhalt einer Meldebestätigung eröffnen kann.
Ich würde jetzt erwarten, dass dann eine 'vorläufige Meldebestätigung' ausgestellt wird, bis die Behörde Zeit hat seine Unterlagen zu prüfen, die aus seinem Pass und unserer Wohnungsgeberbestätigung bestehen.