Ein Zeugnis von Unkenntnis, der wir #Datenschützer in der #Pandemie tagtäglich gegenüberstehen

Anonymisierte Krankheitsdaten sollen für die Medikamentenentwicklung zur Verfügung stehen

Na prima, dann macht doch einfach! Anonyme Daten fallen nicht unter die #DSGVO

Deswegen den #Datenschutz „vorübergehend“ einzuschränken wäre Unfug - oder Irreführung.

m.faz.net/aktuell/rhein-main/r

@lfdi

Anonymisierung ist nicht so einfach. Oder besser: Extrem schwierig.

Wer soll kontrollieren, ob die Daten nicht de-anonymisierbar sind? Sind da die Datenschutzbeauftragte Zuständig?

Siehe auch Opinion 05/2014 on "Anonymisation Techniques von WP216 unter ec.europa.eu/justice/article-2

von

ec.europa.eu/justice/article-2

@chrichri
Ja, das kontrollieren die Aufsichtsbehörden. Unser Problem dabei: Wir haben wenig Überblick darüber, welche Zusatzinformationen der Verantwortliche oder Dritte haben, die eine De-Anonymisierung erlauben könnten.

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