Anonymisierung ist nicht so einfach. Oder besser: Extrem schwierig.
Wer soll kontrollieren, ob die Daten nicht de-anonymisierbar sind? Sind da die Datenschutzbeauftragte Zuständig?
Siehe auch Opinion 05/2014 on "Anonymisation Techniques von WP216 unter https://ec.europa.eu/justice/article-29/documentation/opinion-recommendation/files/2014/wp216_en.pdf
von
@chrichri
Ja, das kontrollieren die Aufsichtsbehörden. Unser Problem dabei: Wir haben wenig Überblick darüber, welche Zusatzinformationen der Verantwortliche oder Dritte haben, die eine De-Anonymisierung erlauben könnten.