"Der Postbote darf jetzt einfach eure Pakete öffnen — wenn er darin Drogen oder Waffen vermutet"
Uhhhhm... wat?
Dort ist geregelt, der Inhalt welcher Sendungen schon immer trotz Postgeheimnis zur Kenntnis genommen werden darf:
"(4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um
[...]
2.
den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
3.
den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,"
Wer Illegales findet (nach altem Gesetz), muss es jetzt anzeigen (neu).
[2/2]