Anschluss des Akkus sind zwei lose Drahtenden, die mit einer Hülse verdrillt werden.
Mir fällt keine Begründung ein, warum man Hersteller nicht gesetzlich dazu verpflichten sollte, die #Reparierbarkeit nicht nur auf dem Papier ("Akku austauschbar") zu gewährleisten.
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@chrichri Es wird tatsächlich längst Zeit für die gesetzliche, ausnahmenfreie Regelung statt es tollerieren und zu fördern dass Verkaufszahlen gepushed werden durch Sollbruchstellen (z.b. durch absichtliche Verwendung von schlechtem Material) Unreparierbarkeit bzw fehlende zur-Verfügung-Stellung von Ersatzteilen!