In der soeben:

3-jähriges nach vier Tagen aus den Trümmern eines Hauses geborgen.

Dazu Bilder, wie das Kind fast nackt mit Infusionen auf einer Bahreaus den Trümmern gezogen wird.

Darstellung eines Kindes. Besonderer Schutz des rechtes am Eigenen Bild des Kindes?

Ich bin geschockt und frustriert. Im Fernsehen. Im ersten Programm. Staatlich.

Voll. Daneben.

Die von gestern lässt mich nicht los. Normalerweise sollte ein solcher Eindruck nach einer Nacht Schlaf vorbei sein.

Das hier hat mich getroffen und beschäftigt mich.

Hierzu:

bpb.de/gesellschaft/medien-und

"Die über und ist eine Herausforderung für : Es gibt eine Informationspflicht, aber die müssen vor geschützt werden. "

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weiter im Text:

"Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden." (Pressekodex des Deutschen Presserats / Richtlinie 11.3 – Unglücksfälle und Katastrophen siehe auch Presserat rügt Veröffentlichungen von Fotos – Schwere Verstöße gegen Opferschutz[1])"

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:

"[...] Mit unterschiedlichen Formulierungen im einzelnen sind für die Landesrundfunkanstalten heute zumeist folgende Punkte geregelt: 1) die Verpflichtung auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, 2) die Achtung der Menschenwürde, [...]"

ard.de/home/Programmgrundsaetz

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(Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien):

§ 3
Allgemeine Grundsätze
(1) Die [...] bundesweit verbreiteter Rundfunkprogram-
me haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und
religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die
Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu
stärken."

Ich bin der Meinung hier geht es um .

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Ich habe das Gewirr von Zuständigkeiten jetzt mal so interpretiert, dass ich mich an den für mich zuständigen wenden kann:

ndr.de/der_ndr/unternehmen/run

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Meine Mitteilung an den : [1/7]

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Tagesschau [...] hat nach meiner Auffassung gegen den Programmgrundsatz der Wahrung der Menschenwürde in der Berichterstattung "Einsatzkräfte retten dreijähriges Mädchen vier Tage nach schwerem Erdbeben in der Ägäis aus Trümmern" durch das Zeigen der Bilder des kleinen Mädchens in seiner Notlage verletzt.

[Link Tagesschau entfernt]

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[2/7]

Die Bundeszentrale für politische Bildung fasst meine Kritik in Ihrem Beitrag "Katastrophen in Bildern" treffend zusammen:

"Katastrophen und ihre Bilder
Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen ist eine Herausforderung für Journalisten: Es gibt eine Informationspflicht, aber die Opfer müssen vor Voyeurismus geschützt werden. Wie kann die Frage nach der "richtigen" Bildberichterstattung beantwortet werden?

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[3/7]

Einleitung
"Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden." (Pressekodex des Deutschen Presserats / Richtlinie 11.3 – Unglücksfälle und Katastrophen siehe auch Presserat rügt Veröffentlichungen von Fotos – Schwere Verstöße gegen Opferschutz[1]) "

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[4/7]

Quelle: bpb.de/gesellschaft/medien-und

Ich persönlich fühle mich emotional verletzt. Ich kann mich nicht von der Vorstellung befreien, wie es für mich als Vater wäre, mein Kind in einer Notsituation in den öffentlichen Medien dargestellt zu sehen.

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[5/7]

Fehler passieren überall, aber solche Fehler dürfen nicht passieren - insbesondere in Hinblick auf die öffentliche Diskussion zum Thema Voyeurismus und Gaffern, die Rettungskräfte behindern.

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[6/7]

Die Bilder erfüllen jedes Kriterium, um den Rezipienten beizubringen, dass man nur den richtigen Moment und Winkel eines Unglücks mit dem Handy einfangen muss, um Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit zu bekommen.

Sollten Sie meine Kritik als unbegründet verwerfen, so bitte ich hierzu um schriftliche Auskunft mit einer Begründung, warum meine Kritik nicht zutrifft.

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[7/7]

Ansonsten bin ich der Meinung, dass es dem Anstand und Qualitätsanspruch der ARD entsprechen würde an gleicher Stelle und damit in gleicher Sichtbarkeit sich zu entschuldigen und kurz darüber aufzuklären, warum dieser Fehler nicht hätte passieren sollen (und dürfen).

Mit freundlichen Grüßen
[...]

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Antwort von gremienbuero-beschwerden@ndr.de :

"[...]

ich bestätige den Eingang Ihrer o. g. Beschwerde.

Gemäß § 7 der Geschäftsordnung des NDR Rundfunkrates ist zunächst dem
Intendanten des Norddeutschen Rundfunks die Möglichkeit einzuräumen, zu
Beschwerden Stellung zu nehmen. "

[1/2]

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"Ich habe Ihr Anliegen daher an Herrn Joachim Knuth weitergeleitet mit der
Bitte, Ihnen innerhalb von vier Wochen eine Antwort zukommen zu lassen.

Sollte die Antwort des Intendanten Sie nicht zufriedenstellen, können Sie
sich erneut an den Rundfunkrat wenden.

[...]"

[2/2]

Dann warte ich mal gespannt ab!

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Einen Tag vor Ablauf der Frist habe ich heute Antwort erhalten - siehe Anhang.

Ich muss darüber ersteinmal nachdenken. Folgende Fragen gehen mir durch den Kopf:

- Ist das Mädchen nicht identifizierbar? Die Angehörigen erkennen es in jedem Fall. Der Name dürfte leicht über Suchen in anderen Medien zu finden sein.
- Warum waren die Bilder für eine Berichterstattung überhaupt notwendig?
- Ist die ganze Situation nicht schon entwürdigend (auf Bahre, hilflos, öffenltich zur Schau gestellt)?
- ...

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