Update:
Mein Account wurde gelöscht.
Zusammengefasst: Wer der Datenweitergabe an Microsoft nicht einwilligt darf am Unterricht (der gff. sogar bewertet wird) nicht teilnehmen. Unglaublich. Vorallem, weil bei sämtlichen Schüler*innen keine gültige Einwilligung vorliegt und nur ich werde ausgeschlossen...
@rufposten
Okay danke ;)
Ich bräuchte für diese Freiwilligkeit eine Quelle... wo das genau steht
@rufposten @upgradetofreedom Das kommt in dem Fall wirklich stark aufs Bundesland an ... wenn die Kultusbehörden im Datenschutz auf die Idee kommen, als Rechtsgrundlage nicht die Einwilligung, sondern nach Art. 6 Abs.1 lit. c oder e (rechtl. Verpflichtung oder öfftl.Interesse) heranziehen und den Rest vom Datenschutz sauber haben (z.B. AV-Vertrag mit Microsoft), könnt es eng werden.
Auf jeden Fall auch die Position des Landes-DS-Beauftragten zu M$ und zoom in Schulen recherchieren!
@upgradetofreedom Und noch ein Detail: Nicht immer sind Einwilligungen nach DSGVO notwendig. Gerade eine Auftragsverarbeitung sollte so aussehen, dass Microsoft die Daten nicht für eigene Zwecke verarbeitet. Dann kann es die Schule auch ohne Einwilligung machen und man müsste schauen, ob die Annahme eine Auftragsverarbeitung überhaupt zutrifft und nicht eher Microsoft selbst von dem Dienst profitiert.
Weitere Fragen beantwortet wir dir gerne im Kuketz-Forum:
https://forum.kuketz-blog.de/viewforum.php?f=51
@upgradetofreedom
Alles zu Einwilligung in der DSGVO hier von offizieller Stelle:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/MeineRechte/Artikel/Einwilligung.html
Für dein Alter müssen ohnehin die Eltern einwilligen. Wenn sie das für dich getan haben, hast du natürlich Pech:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/anforderungen-an-die-einwilligung-von-kindern-nach-der-dsgvo/
Zum Zitieren: Einwilligung Art. 7 DSGVO, das mit Kindern Art. 8 DSGVO.
Auch wenn es meistens nicht klappt: Kann versuchen dir einen Pressekontakt herzustellen, wenn du mir Bundesland/Großstadt sagst, finde das eine spannende Geschichte.