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Update:
Mein Account wurde gelöscht.
Zusammengefasst: Wer der Datenweitergabe an Microsoft nicht einwilligt darf am Unterricht (der gff. sogar bewertet wird) nicht teilnehmen. Unglaublich. Vorallem, weil bei sämtlichen Schüler*innen keine gültige Einwilligung vorliegt und nur ich werde ausgeschlossen...

@upgradetofreedom Du wirst überrascht sein, wie viele Schüler*innen sich plötzlich um Datenschutz sorgen, wenn sie erfahren, dass sie dann keinen Unterricht haben können :P

@upgradetofreedom Wenigstens haben sie jetzt was getan,was in deinem Sinne war 👍 Oder haettest du weiterhin den Account nutzen wollen?Aber dass bei Micro$oft irgendwas wirklich geloescht und nicht nur unsichtbar gemacht wird,das wage ich ja zu bezweifeln...

@nipos
Das Problem ist, dass ich Zugriff auf die Lernmanagmentsoftware brauche, nur keine Datenweiterleitung an Microsoft (Zentrale Nutzerauthentifizierung)

@upgradetofreedom Also bei mir in der Schule haben wir zusaetzlich zu M$ Teams auch noch eine eigene Moodle Instanz,wo die meisten Lehrer ihr Material hochladen.Quelloffen und datenschutzfreundlich.Waere das fuer deine Schule nicht auch eine Option?Solltest du vielleicht mal vorschlagen.Oder halt die Unterlagen per Email anfordern.

@upgradetofreedom Einwilligungen zum Datenschutz (aber nicht zu den AGBs) müssen natürlich freiwillig sein, du darfst deshalb nicht von einem Dienst ausgeschlossen werden und schon gar nicht vom Unterricht. In welchem Bundesland bist du denn?

@rufposten
Okay danke ;)
Ich bräuchte für diese Freiwilligkeit eine Quelle... wo das genau steht

@upgradetofreedom

Alles zu Einwilligung in der DSGVO hier von offizieller Stelle:
bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ue

Für dein Alter müssen ohnehin die Eltern einwilligen. Wenn sie das für dich getan haben, hast du natürlich Pech:

datenschutzbeauftragter-info.d

Zum Zitieren: Einwilligung Art. 7 DSGVO, das mit Kindern Art. 8 DSGVO.

Auch wenn es meistens nicht klappt: Kann versuchen dir einen Pressekontakt herzustellen, wenn du mir Bundesland/Großstadt sagst, finde das eine spannende Geschichte.

@rufposten @upgradetofreedom Das kommt in dem Fall wirklich stark aufs Bundesland an ... wenn die Kultusbehörden im Datenschutz auf die Idee kommen, als Rechtsgrundlage nicht die Einwilligung, sondern nach Art. 6 Abs.1 lit. c oder e (rechtl. Verpflichtung oder öfftl.Interesse) heranziehen und den Rest vom Datenschutz sauber haben (z.B. AV-Vertrag mit Microsoft), könnt es eng werden.
Auf jeden Fall auch die Position des Landes-DS-Beauftragten zu M$ und zoom in Schulen recherchieren!

@upgradetofreedom Und noch ein Detail: Nicht immer sind Einwilligungen nach DSGVO notwendig. Gerade eine Auftragsverarbeitung sollte so aussehen, dass Microsoft die Daten nicht für eigene Zwecke verarbeitet. Dann kann es die Schule auch ohne Einwilligung machen und man müsste schauen, ob die Annahme eine Auftragsverarbeitung überhaupt zutrifft und nicht eher Microsoft selbst von dem Dienst profitiert.

Weitere Fragen beantwortet wir dir gerne im Kuketz-Forum:
forum.kuketz-blog.de/viewforum

@upgradetofreedom

Ich ebenso!!
Hab enorm Respekt vor deinem Mut #Verantwortung für dich zu übernehmen.
Viele Erwachsene schaffen es ja nicht mal unter gesetzlichem Druck sich dazu zu überwinden.

@Federkiel

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