"Das #Gesundheitsministerium ist grundsätzlich der Auffassung, dass ein Arbeitnehmer zuhause arbeiten und auf seine Kinder aufpassen kann."
https://www.tagesschau.de/inland/corona-elternurlaub-hintergrund-101.html
Die Quelle hierfür findet sich im PDF https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_56_IfSG_BMG.pdf in Punkt 31.
Danke and die Redaktion für die Hilfe beim Suchen!
Betreuung eines #Kleinkind zuhaus im #Homeoffice ist laut #BGM also möglich.
Ob "mehrere" = 2 bleibt auch offen.
Ist die #Kita geschlossen, bleibt also nur Verhandlung mit dem Arbeitgeber.