@lpb Ich möchte nur darauf hinweisen, dass eine Sitzblockaden im Straßenverkehr eine Nötigung nach §240 StGB darstellen kann und somit strafbar ist. So hat z.B. das Amtsgericht Heilbronn in diesem Kontext mehrere Personen wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt. Ich finde es ziemlich befremdlich, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte sich dessen nicht bewusst ist.
Von eurer Stelle aus sollte eigentlich eine Prüfung erfolgen, bevor solche Inhalte geteilt werden.