@Chatgeheimnis
Was soll denn der Schutz von E2EE bedeuten? Die wird doch eh nicht angefasst, weil Inhalte vor oder nach der Verschlüsselung gescannt werden, oder habe ich da was falsch verstanden?
Und neben der Verpflichtung für Strafverfolgungsbehörden die beschriebenen Inhalte löschen zu lassen, frage ich mich ob die auch verpflichtet sind, in solchen Fällen ernsthaft zu ermitteln. Das wurde ja selbst in Offline Fällen teilweise versäumt.
@anonymous @Chatgeheimnis Zu E2EE: die Idee ist eine Formulierung, die explizit Kommunikation schützt, welche verschlüsselt ist, war oder sein wird. Das soll diesen Taschenspielerinnentrick (Verschlüsselung untergraben, indem die Nachricht vor der Verschlüsselung gescannt wird) verhindern. Wir werden bei diesem elementaren Bestandteil aber jeden Stein doppelt und dreifach umdrehen und mögliche Schlupflöcher und Probleme prüfen.
Zur Verpflichtung zu Löschen: das wäre ein riesiger Fortschritt um wirklich etwas für die Unterstützung von Betroffenen zu machen. In der Vergangenheit haben Strafverfolgungsbehörden das teilweise nicht gemacht, siehe Artikel dazu bei @netzpolitik_feed
https://netzpolitik.org/2022/darstellungen-von-kindesmissbrauch-das-netz-vergisst-nichts-solange-es-nicht-vergessen-soll/