Mit dem Frühling/Sommer wird das morgendliche Joggen und der Arbeitsweg zu Fuß immer mehr zum Spießrutenlauf. Also, aus gegebenem, schmerzhaften, Anlass, mal wieder...:
Liebe Fahrradfahrende: bitte nehmt die Rücksicht auf Fußgehende, die ihr von Autos einfordert. Das bedeutet Abstand beim Überholen, statt wild klingelnd Euer „Wegerecht“ einzufordern.
Das bedeutet Schrittgeschwindigkeit (so wie ihr auch, zu Recht, auch Geschwindigkeitsbegrenzungen für Autos einfordert) auf Wegen mit blauem Lolly und in „Radfahrer Frei“ Zonen und Wegen.
Das bedeutet, dass Fußgehende Vorrang haben. Und das bedeutet auch, dass ihr vorsichtig auf Gehwegen fährt, auf denen Fußgehende aus Häusern oder Einfahrten kommen könnten.
Das sind alles Dinge, die selbstverständlich von Autos gefordert werden. Zu Recht. Aber versteht bitte auch, dass das gleichsam für Euch gilt, wenn Fußgehende anwesend sind.
#Homebanking
#pushTAN_Verfahren
#zweiAppsaufdemselbenGerät
Nutzung einer App zum Zugang zum Bankkonto und einer weiteren App zur Autorisierung des Zahlungsvorganges mit TAN auf demselben Smartphone ist unsicher
=> keine wirksame Authentifizierung auf zwei unabhängigen Kommunikationswegen
LG Heilbronn, Urteil vom 16.05.2023, Bm 6 O 10/23
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JURE235009494
via RA Jens Ferner
Da kann man nur hoffen, dass Olaf #Scholz bei seinem Einsatz für die chinesische Beteiligung am #Hamburger #Hafen nicht so erfolgreich ist wie Gerhard #Schröder bei #Northstream2 #Abendblatt