@echo_pbreyer Steht denn der Stopp der Chatkontrolle nicht § 100a Telekommunikationsüberwachung StPO entgegen? Insbesondere wenn mit Messenger Telekommunikation betrieben wird?
@regenbogenfisch @echo_pbreyer danke für den Hinweis. Tatsächlich ist es mir durch gerutscht, dass sie es anlasslos speichern wollten. Krass! Zum Glück kommt das so nicht.
"Konkret soll statt anlassloser Massendurchleuchtung privater Kommunikation (Chatkontrolle) nur eine gezielte Überwachung von Personen und Gruppen bei konkretem Verdacht zugelassen werden."
Somit ist meine Frage von oben schon beantwortet.
@harrya @echo_pbreyer Wieso sollte er dem entgegenstehen? §100a StPO besagt, dass bei begründetem Verdacht auf eine schwere Straftat Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden darf. Die Chatkontrolle sieht vor, dass anlasslos die Telekommunikation alles EU-Bürger überwacht werden darf.