Um von der Gas- und Strompreisbremse zu profitieren, müssen Sie nichts tun: Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters. Im März gibt es rückwirkend eine Gutschrift für die Monate Januar und Februar. Was das für Ihre Strom- und Gasrechnung bedeutet, können Sie hier berechnen: bpaq.de/Energiekostenrechner

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@Bundesregierung Liebe Bundesregierung,
leider bin ich schwer enttäuscht von der Preisbremse. Insbesondere im Zusammenhang mit den Strompreisen. Wie kann es sein, das aktuell immer noch die teuerste Kraftwerke den Preis für alle Anbieter bestimmen? Dazu hätte ich mir mehr Regulierung und Änderungen gewünscht. Stattdessen werden aus Geldern des Bundes die Gewinne der Energieversorger finanziert. Da kommt der Verdacht auf, dass das Gesetzespaket durch Lobbyismus beeinflusst wurde.

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