@partikelchen@mastodon.social @PWS_1 Wo konkret sehen Sie den Unterschied. Die DSGVO hat keinerlei Sonderregelungen zu solchen Diensten.
Was Telegram betrifft: Telegram hat keinen zuständigen Datenschutzbeauftragten. Im Falle meiner Webseite bin ich das selber, im Falle einer Mastodoninstanz ist das der Admin der Instanz.
Hier noch mal die DSGVO als Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679&qid=1668457089492